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Neue Regeln im Programm „Kornul und Milch in Schulen“ während der Pandemie

Programm „Mais und Milch in Schulen“ bringt einige Änderungen mit sich, zusammen mit der Veröffentlichung des Regierungsbeschlusses Nr. 5212021 vom 24.02.2021 zur Änderung des Regierungsbeschlusses Nr. 64012017 zum rumänischen Schulprogramm – Horn und Milch in Schulen während der Pandemie.

Gegenstand der Änderung und Ergänzung der Verordnung

Der Regierungsbeschluss Nr. wird geändert und ergänzt. 64012017 für die Genehmigung des Programms für Schulen im Zeitraum 2017-2023 und für die Festlegung des Budgets für seine Umsetzung im Schuljahr 2017-2018 sowie für die Festlegung der in Art. 2 Abs. 3 vorgesehenen Methodik. (1312017) aus der Regierungsverordnung Nr. XNUMX über die Genehmigung der Teilnahme Rumäniens am Programm für Schulen der Europäischen Union

Das Croissant kann durch Kekse oder Brezeln ersetzt werden

Im Rahmen der Szenarien für die Organisation und Durchführung von Kursen gemäß den Bestimmungen der Verordnung des Bildungsministers und des Gesundheitsministers Nr. 3235/9312021 für die Genehmigung der Maßnahmen zur Organisation der Aktivität innerhalb der Bildungseinheiten/-einrichtungen unter epidemiologischen Sicherheitsbedingungen zur Verhinderung einer Erkrankung mit dem SARS-CoV-2-Virus, kann der Anteil von Horn und/oder Stange durch einen Anteil von ersetzt werden Kekse und/oder Trockenbrezeln.

Wo Produkte neu verteilt werden können, wenn der Unterricht ausgesetzt ist

Die Verordnung legt auch die Methodik für die Umverteilung der verfügbaren, im Rahmen des rumänischen Schulprogramms vertraglich vereinbarten Produkte im Falle einer Aussetzung von Kursen in voruniversitären Bildungseinheiten fest. Die Umverteilung kann an humanitäre Organisationen, Gesundheits-, Sozialhilfe-, Pflege- und medizinisch-soziale Hilfsorganisationen oder zugunsten der Begünstigten des Gesetzes Nr. erfolgen. 41612001 zum garantierten Mindesteinkommen heißt es in einer Pressemitteilung von ROMPAN.

Die Abgeordneten stimmten den Änderungen zu, das Gesetz wird verkündet

Die Abgeordnetenkammer hat Anfang März mit aller Entschiedenheit den Gesetzesentwurf zur Genehmigung der Dringlichkeitsverordnung der Regierung 121/2020 zur Vervollständigung von Art. angenommen. 2 der Regierungsverordnung 13/2017 über die Genehmigung der Teilnahme Rumäniens am Schulprogramm der Europäischen Union und über die Annahme von Maßnahmen zur Umverteilung der Lagerbestände an Produkten, die infolge der Aussetzung von Kursen in voruniversitären Bildungseinheiten registriert wurden über die durch den Regierungsbeschluss auf Vorschlag des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung festgelegte Methodik. Am 2. September 2020 wurde der Gesetzentwurf vom Senat als erstem vorgenannten Gremium angenommen, nun ist das Votum der Abgeordnetenkammer entscheidend. Daher erfolgt die Verkündung des Gesetzes.

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