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ROMPAN gibt die von der Regierung genehmigten Unterstützungsmaßnahmen bekannt

ROMPAN gibt bekannt, dass mehrere Fördermaßnahmen für den Müllerei- und Bäckereisektor genehmigt wurden. Die Diskussionen innerhalb Treffen zwischen ROMPAN und dem rumänischen Ministerpräsidenten Ludovic Orban bzw. der Geschäftsführung Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, haben sich materialisiert Notstandsverordnungen der Regierung.

Die Finanzierungsmöglichkeiten, auf die Mühlen- und Bäckereiunternehmer zugreifen können, sind die folgenden:

1. GEO bezüglich der Einrichtung eines Förderprogramms, das von MEEMA in Zusammenarbeit mit AIMMAIPE durchgeführt wird

Begünstigte aus der Bäckerei-, Konditorei- und Mehlwarenbranche können Zuschüsse in Höhe von 50.000 bis 200.000 Euro für Investitionen erhalten. Außerdem ist eine Kofinanzierung von mindestens 15 %, bzw. 30 % für Bukarest/llfov erforderlich. Es ist zu beachten, dass diese Investitionen die vom Europäischen Fonds für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung finanzierten Investitionen ergänzen können.

2. GEO 118/2020 zum Finanzierungsleasing für den Kauf neuer oder gebrauchter Vermögenswerte

Diese Art der Finanzierung richtet sich insbesondere an Unternehmen, die einen Technologietransfer in den für die Durchführung der Tätigkeit erforderlichen Produktionsprozessen benötigen. Die Garantien werden von der FNGCIMM gewährt und vom Staat über das Ministerium für öffentliche Finanzen zu einem maximalen Prozentsatz versichert:
● 80 % des Finanzierungswerts für den Kauf von IT-Geräten und Informationstechnologie;
● 60 % des Finanzierungswerts für den Kauf von Maschinen und technologischer Ausrüstung sowie Fahrzeugen zum Transport von Gütern und Personen, die für kommerzielle Zwecke im Rahmen eines Finanzierungsleasinggeschäfts genutzt werden.

Dem Programm zufolge beträgt der maximale kumulative Betrag der staatlich garantierten Finanzierung, der einem Begünstigten gewährt werden kann, 5.000.000 Lei. Der Zeitraum und die Art der Rückzahlung der Finanzierung werden von den Finanziers gemäß ihren internen Regeln festgelegt.

Die maximale Leasingdauer beträgt 72 Monate, mit der Möglichkeit der Gewährung einer Nachfrist zwischen 3 und 12 Monaten. Der gezahlte Vorschuss beträgt 0 %, kann aber je nach Wunsch des Begünstigten bis zu maximal 20 % des Einkaufswerts der finanzierten Ware (ohne Mehrwertsteuer) betragen.

3. Änderungen der staatlichen Beihilferegelungen für Großunternehmen

Die Änderungen an GD 807/2014, mit denen ein staatliches Beihilfesystem für große Unternehmen und große Investitionen in die Wirtschaft eingeführt wurde, sind:
● Verlängerung des Zeitraums, in dem Finanzierungsverträge ausgestellt werden können, bis 2023;
● Verlängerung des Zeitraums, in dem staatliche Beihilfen gezahlt werden können, bis 2028 (entsprechend der Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Verordnung 651 von 2014);
● Weitere Einrichtungen für Bewerber.

4. IMM INVEST RUMÄNIEN

Ergänzungen und Änderungen am Programm IMM INVEST RUMÄNIEN von GEO 29/21.03.2020, GEO 42/04.04.2020 und GEO 89/2020:

A. DARLEHEN FÜR ARBEITSKAPITAL
● Mittlere Unternehmen kann von Finanzierungen im Wert von bis zu 5.000.000 Lei und staatlichen Garantien im Wert von maximal 80 % des Kreditwerts profitieren.
● Kleine Unternehmen kann eine Finanzierung für Betriebskapital von bis zu 1.000.000 Lei beantragen und Kleinstunternehmen bis zu 500.000 Lei. Staatliche Garantien betragen bei Klein- und Kleinstunternehmen maximal 90 % der Kreditsumme.

Konditionen für alle Gewerbearten:
● Die Laufzeit der Finanzierung beträgt maximal 36 Monate, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 36 Monate.
● Der Zinseszinssatz von 3-Monats-ROBOR +2,5 %/Jahr wird zu 100 % aus dem Staatshaushalt subventioniert.
● Die Kosten für die Gewährung, Überwachung und Verwaltung der im Namen und auf Rechnung des Staates gewährten Garantien werden aus dem Staatshaushalt getragen.

B. DARLEHEN FÜR INVESTITIONEN
Sowohl mittlere als auch kleine und Kleinstunternehmen haben die gleichen Vorteile, wenn sie diese Kredite beantragen:
● Finanzierung bis zu 10.000.000 Lei;
● staatliche Garantien in Höhe von maximal 80 % des Kreditwertes, ohne Zinsen, Provisionen und damit verbundene Kosten;
● Die Laufzeit der Finanzierung beträgt bis zu 72 Monate, mit der Möglichkeit einer maximalen tilgungsfreien Zeit von 18 Monaten;
● Der Zinssatz bestehend aus ROBOR zu 3 Monaten + 2 %/Jahr wird zu 100 % aus dem Staatshaushalt subventioniert;
● Die Kosten für die Gewährung, Überwachung und Verwaltung der im Namen und auf Rechnung des Staates gewährten Garantien werden aus dem Staatshaushalt getragen.

Die gemäß den Programmbedingungen gewährten Beträge können nicht für die Refinanzierung anderer laufender Darlehen verwendet werden.

Soweit es mich betrifft der GEO-Entwurf zur Einrichtung einer befristeten Beihilferegelung für den Mühlen- und Bäckereisektor, dies wird nicht mehr gefördert. Nach Gesprächen zwischen ROMPAN und Finanzspezialisten wurde festgestellt, dass diese Maßnahme im Falle einer Genehmigung nur zwischen Oktober und 31. Dezember 2020 gültig sein könnte.

Wir erinnern Sie daran, dass Sie über den Kreditgarantiefonds für den ländlichen Raum Zugang zu Darlehen für Investitionen oder Betriebskapital haben, die vom Fonds zu 80 % garantiert werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an ROMPAN (office@rompan.ro).

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