- Zuschüsse im Wert von 20 % des während der Pandemie erlittenen Schadens
- Es wird geschätzt, dass durch die Umsetzung der Regelung maximal 74.000 Begünstigte staatliche Beihilfen erhalten werden
- Das HoReCa-Programm läuft bis zum 31. Dezember 2021, die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsmittel bis spätestens 30. Juni 2022
Im Amtsblatt Nr. 594 vom 14, Bestell-Nr. 2021/991 des Ministers für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus zur Genehmigung des Verfahrens zur Umsetzung der staatlichen Beihilferegelung gemäß der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 2021/224 über einige Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen im Bereich Tourismus, Gemeinschaftsverpflegung und Veranstaltungsorganisation, deren Tätigkeit durch die COVID-2020-Pandemie beeinträchtigt wurde.
Im Rahmen dieses Programms werden im Jahr 20 im Vergleich zu 2020 Zuschüsse in Höhe von maximal 2019 % der Berechnungsgrundlage gewährt, die sich aus den Aktivitäten im Zusammenhang mit bestimmten CAEN-Codes ergibt.
Die staatliche Beihilferegelung für HORECA gilt in allen acht Entwicklungsregionen
Das Verfahren ist im Anhang der Verordnung 991/2021 von MEAT vorgesehen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 594Bis vom 14. Juni 2021 – Einzelheiten zur Umsetzung des Systems (Das Dokument kann gefunden werden HIER).
Die Gewährung staatlicher Beihilfen erfolgt nur unter Einhaltung der Kriterien für staatliche Beihilfen, die im Vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie mit späteren Änderungen und Ergänzungen vorgesehen sind. Das Programm gilt in ganz Rumänien, in allen acht Entwicklungsregionen.
Wann und wie Zahlungen erfolgen
Das Budget des Programms wird auf 500 Millionen Euro geschätzt, was dem Gegenwert in Lei entspricht. Das für das Haushaltsjahr 2021 bereitgestellte Budget beträgt 2,5 Milliarden Lei an Verpflichtungskrediten. Die Laufzeit der Regelung beträgt bis zum 31. Dezember 2021, die Auszahlung der entsprechenden Beträge muss im Rahmen der Haushaltsmittel bis spätestens 30. Juni 2022 erfolgen. Übersteigt der Gesamtwert der genehmigten Finanzierungsanträge den Wert der dafür vorgesehenen Zusage oder Haushaltsmittel, erfolgt die Zusage bzw. die Zahlung an den Begünstigten anteilig, indem der für jeden Begünstigten genehmigte Betrag zum Gesamtbetrag ins Verhältnis gesetzt wird der genehmigten Finanzierungsanträge.
Es wird geschätzt, dass durch die Umsetzung der Regelung maximal 74.000 Begünstigte staatliche Beihilfen erhalten werden
Wer sind die Begünstigten?
„Begünstigte staatlicher Beihilfen sind: Touristenaufnahmeeinrichtungen mit klassifizierter Beherbergungsfunktion, Gastronomieeinrichtungen, die auf dem Gebiet Rumäniens steuerlich registriert sind, lizenzierte Reisebüros, zertifizierte Reiseleiter und Veranstaltungsorganisatoren, die auf dem Gebiet Rumäniens tätig sind und staatliche Beihilfen erhalten , gemäß diesem Schema, Eigentum von Unternehmen oder organisiert als Unternehmen, die auf der Grundlage des Gesellschaftsgesetzes Nr. gegründet wurden. 31/1990, Neuveröffentlichung mit späteren Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes Nr. 1/2005 über die Organisation und Durchführung der Zusammenarbeit, Neuauflage, mit nachträglichen Änderungen, von GEO Nr. 6/2011 zur Förderung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen durch neu gegründete Unternehmer, genehmigt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 301/2011, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, von GEO Nr. 44/2008 über die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten durch autorisierte natürliche Personen, Einzelunternehmen und Familienunternehmen, genehmigt mit Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 182/2016", ist im veröffentlichten Dokument angegeben.
Begünstigte, die Anspruch auf HoReCa-Beihilfe haben – CAEN-Codes
Zuschüsse werden auf der Grundlage eines Finanzierungsvertrags gewährt, der mit den folgenden Kategorien von Begünstigten geschlossen wird: Unternehmen, die von Reisebüros gemäß den CAEN Rev. 2-Codes 7911, 7912, 7990 genehmigte Tätigkeiten durchführen, Unternehmen, die von touristischen Empfangseinrichtungen genehmigte Tätigkeiten mit Beherbergungsfunktionen durchführen gemäß CAEN Rev 2-Codes 5510, 5520, 5530, 5590, Unternehmen, die genehmigte Aktivitäten von Lebensmittelstrukturen/-einheiten durchführen, gemäß CAEN Rev 2-Codes 5610, 5621, 5629, 5630, Unternehmen, die autorisierte Aktivitäten zur Organisation von Veranstaltungen gemäß CAEN durchführen Code Rev 2 8230, sowie Unternehmen, die gemäß CAEN-Code Rev 2 7990 zugelassene Tätigkeiten als Reiseführer ausüben, Unternehmen, die auf dem Gebiet Rumäniens für Steuerzwecke registriert/registriert sind.
Bedingungen für förderfähige Aktivitäten
Aktivitäten sind förderfähig, wenn sie auf der Grundlage von Tourismuslizenzen durchgeführt werden, die für Reisebüros von der für Tourismus zuständigen Zentralbehörde ausgestellt wurden, von Klassifizierungsbescheinigungen, die von der für Tourismus zuständigen Zentralbehörde für Beherbergungsbetriebe ausgestellt wurden, und von Betriebsgenehmigungen, die von den örtlichen Behörden ausgestellt wurden oder Klassifizierungsbescheinigungen, ausgestellt von der für den Tourismusbereich zuständigen Zentralbehörde für Einrichtungen/Einheiten der öffentlichen Verpflegung, von Gesundheits- und Veterinärämtern ausgestellte Genehmigungen für mobile Einheiten der öffentlichen Verpflegung, Feststellungsbescheinigungen, ausgestellt vom Nationalen Handelsregisteramt für Veranstaltungsorganisatoren oder Reiseführer Bescheinigungen der für den Tourismusbereich zuständigen zentralen Behörde.
Andere Bedingungen
Verfügt ein Unternehmen über mehr als einen Arbeitsplatz (Beherbergungsbetriebe/Gastronomiebetriebe/Reisebüros), werden die Klassifizierungsbescheinigungen/Genehmigungen/Lizenzen für jeden Arbeitsplatz geprüft/hochgeladen. Der/die CAEN Rev 2-Code(s), für den/die der Antragsteller eine Finanzierung beantragt, muss/müssen für den Zeitraum genehmigt worden sein, der sich auf die Berechnungsgrundlage im Rahmen dieses Programms bezieht, und in diesem Sinne wird der Antragsteller das Feststellungszertifikat mit der Historie in der IT-Anwendung hochladen.
Das Wirtschaftsministerium gibt den Anmeldezeitraum bekannt
Darüber hinaus muss das Wirtschaftsministerium den Anmeldezeitraum bekannt geben. Der Antragsteller ist verpflichtet, während des gesamten Umsetzungszeitraums (Registrierung, Überprüfung, Klarstellungen, Vertragsunterzeichnung, Zahlung, Überwachung) sowie auf dem bei der Registrierung erstellten Konto die auf der MEAT-Website veröffentlichten Informationen im Zusammenhang mit dem Programm zu befolgen.
Die Anmeldung zum Programm, die Erstellung eines Profils, eines Benutzers und eines Passworts sowie das Ausfüllen des Antragsformulars zur Erlangung einer Finanzierung erfolgen online, „über den Link http://www.granturi.imm.gov.ro“, so der Beamte Vorgehensweise (Achtung: An dieser Stelle ist der Link tatsächlich ohne www erreichbar. – hier. Es geht um das alte KMU-Förderportal, das letztes Jahr eröffnet wurde: https://granturi.imm.gov.ro/auth/login).
Am 29. Juni wurde die Registrierung in der staatlichen Beihilferegelung für von COVID betroffene HORECA-Unternehmen gestartet. Hier finden Sie alle Details
Die Anmeldung erfolgt in zwei unterschiedlichen Phasen
Die Anmeldung zum Programm erfolgt in zwei verschiedenen Phasen:
• Stufe 1 Zur Erstellung eines Profils, eines Benutzernamens und eines Passworts, bei dem sich Bewerber mit einer elektronischen Signatur sowohl die Daten des gesetzlichen Vertreters/Bevollmächtigten als auch die Daten des berechtigten Unternehmens registrieren. Begünstigte, die bereits Profile für die COVID-19-Hilfe auf Basis der GEO-Nr. erstellt haben. 130/2020 können dieses Profil im Rahmen des HoReCa-Programms verwenden.
• Stufe 2 der Registrierung im Rahmen des Programms, bei dem die Antragsteller mit ihrem in der ersten Phase generierten Profil, Benutzer und Passwort das elektronische Registrierungsformular ausfüllen. Außerdem laden die Begünstigten in dieser Phase den vom Buchhaltungsexperten elektronisch unterzeichneten außergerichtlichen Buchhaltungsgutachtenbericht oder den vom Finanzprüfer elektronisch unterzeichneten Prüfungsbericht (Versicherungsbericht) hoch.
Obligatorischer Aktivitätserhaltungszeitraum
Nach dem Gesetz sind die Begünstigten der staatlichen Beihilferegelung verpflichtet, die Tätigkeit, für die sie eine Förderung erhalten haben, für mindestens 6 Monate bzw. 12 Monate ab dem Datum der ersten Zahlung aufrechtzuerhalten, wenn der Zuschussbetrag den Gegenwert übersteigt in Lei in Höhe von 200.000 Euro, sofern keine Beschränkungen durch normative Gesetze festgelegt sind, die die Aussetzung oder Unterbrechung der Geschäftstätigkeit vorschreiben. Der Zeitraum der Aussetzung oder Unterbrechung der Geschäftstätigkeit wird bei der Festlegung der Frist von 6 Monaten bzw. 12 Monaten ab dem Datum der ersten Zahlung nicht berücksichtigt.
Begünstigte müssen Berichte einreichen, um Zugang zu Hilfe zu erhalten
Das Wirtschaftsministerium hat angekündigt, dass Antragsteller ihre Berechnungsgrundlagen für die Förderung bei einem Buchhalter oder einem Wirtschaftsprüfer bescheinigen müssen. Gemäß der Dringlichkeitsverordnung Nr. Gemäß der Verordnung Nr. 224/2020 muss die Grundlage für die Berechnung der Beihilfe von einem vom Antragsteller ausgewählten und vergüteten Buchhaltungsexperten oder einem Buchhaltungsfachunternehmen, das Mitglieder der CECCAR ist, zertifiziert und übernommen werden. Nach Ihrer Wahl kann die Berechnungsgrundlage von einem vom Antragsteller ausgewählten und vergüteten Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zertifiziert werden, die Mitglieder der rumänischen Kammer der Wirtschaftsprüfer ist.
Unter diesen Bedingungen appelliert das Wirtschaftsministerium an die potenziellen Begünstigten, rechtzeitig den Buchhaltungsgutachtenbericht zu erstellen, der gemäß den CECCAR-Vorschriften – Professional Standard No. 35 „Buchhaltungsexpertise“ bzw. des Prüfberichts, erstellt nach ISRS 4400 „Aufträge auf der Grundlage vereinbarter Verfahren“.


