•Im treffen Die rumänische Regierung hat am 31. Januar 2022 als Ergebnis des Dialogs zwischen Regierungsvertretern und Vertretern der Wirtschaftszweige eine Verordnung verabschiedet, die Maßnahmen zur Unterstützung des wirtschaftlichen Umfelds enthält.
Für den HORECA-Sektor, der aufgrund des aktuellen Zeitraums mit einem Liquiditätsmangel konfrontiert ist, wurde die Verlängerung der Maßnahme zur Befreiung von der Zahlung der geschuldeten spezifischen Steuer um einen Zeitraum von 180 Tagen festgelegt Wirtschaftsteilnehmer, gerechnet ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung.
Gleichzeitig wurde der Mechanismus zur Neuberechnung der konkret geschuldeten Steuer eingeführt, in dem Sinne, dass dieser Zeitraum von 180 Tagen von der Gesamtzahl von 365 Tagen des Geschäftsjahres abgezogen wird.
Ratenzahlung
Die rumänische Regierung gibt außerdem bekannt, dass das verabschiedete normative Gesetz auch Regelungen hinsichtlich der Flexibilität der Bedingungen für den Zugang zu Ratenzahlungen vorsieht.
Damit kündigt der Exekutivdirektor die Möglichkeit an, den Insolvenzantrag auch für Schuldner im Insolvenzverfahren zu stellen, unter der Bedingung, dass sie bis zum Erlass des Insolvenzbescheids aus dem Insolvenzverfahren ausscheiden.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung auch für die Beträge zu gewähren, für die eine Haftung nach dem Insolvenz- und/oder Gesamthaftungsrecht festgestellt wurde.
Die gestaffelte Zahlungsmaßnahme ist eine echte Hilfe zur Sanierung von Steuerzahlern, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden.
Beendigung der Meldepflicht bei vorübergehender Nichterwerbstätigkeit
Ein weiteres neues Element ist die Aufhebung der Meldepflicht für Unternehmen, die im Handelsregister den Hinweis auf vorübergehende Inaktivität eingetragen haben oder deren Tätigkeit während des Zeitraums der Inaktivität oder Aussetzung der Tätigkeit eingestellt wurde.
Durch die Verabschiedung dieser Maßnahme soll der Verwaltungsaufwand für Steuerzahler verringert werden, die derzeit ihre Meldepflichten beibehalten oder auf Antrag eine abweichende Melderegelung erhalten können, sofern sie ihre Inaktivität im Handelsregister eingetragen haben oder haben ihre Tätigkeit einstellen (wie bei freien Berufen).
Es gilt auch als Änderung der Abgabenordnung über die Einführung der Verpflichtung öffentlicher Notare, Transaktionen aus der Übertragung von Eigentumsrechten und deren Zerstückelungen zu melden, die unterhalb der steuerfreien Obergrenze von 450.000 Lei liegen.
Artikel geschrieben von Gabriela Dan, Herausgeberin von Arta Albă
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