ROMPAN informiert über die Förderbedingungen für den Zugang zu europäischen Mitteln gemäß GEO 130/2020. Die finanzielle Unterstützung richtet sich an Unternehmen, die Stärke, Mahlprodukte, Brot, Kekse, Kuchen, Makkaroni und andere ähnliche Mehlprodukte herstellen. Nicht erstattungsfähige Mittel Sie sind zwischen 50.000 und 200.000 Euro pro Projekt wert und die Projekteinreichung beginnt im November.
Förderfähige Aktivitäten:
• 1061 – Herstellung von Mahlprodukten
• 1062 – Herstellung von Stärke und Stärkeprodukten
• 1071 – Brotherstellung; Herstellung von Kuchen und konservierten Backwaren
• 1072 – Herstellung von Keksen und Keksen, Herstellung von Kuchen und konservierten Backwaren
• 1073 – Herstellung von Makkaroni, Nudeln, Couscous und anderen ähnlichen Mehlprodukten
Teilnahmebedingungen:
• Die Unternehmen dürfen von den Entscheidungen der Behörden weder während des Ausnahmezustands noch sonst gegenwärtig betroffen gewesen sein CSU-Zertifikate
• mindestens 1 Jahr Aktivität und Betriebsgewinn /2019 von mindestens 17.000 EURO oder 67.000 Euro, wenn Sie den maximalen Zuschuss von 200.000 Euro beantragen möchten
• Aufrechterhaltung der aktuellen Tätigkeit für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren nach Abschluss der Projektumsetzung
• Kofinanzierung von 35,1 % des Projektwerts bzw. 45,1 % für die Region Bukarest – llfov
• Beschaffungsprojekte, Bau-, Ausstattungs-, Beratungs- und Designleistungen usw.
BRUCH und das Beratungsunternehmen SC REI FINANCE ADVISORS SRL können Unterstützung bei der Bewertung der Förderfähigkeit von Projekten anbieten. Interessenten werden gebeten, sich für weitere Einzelheiten an ROMPAN zu wenden.

