• Auf Wunsch unserer Leser, die den Bedarf an Informationen angegeben haben Um die Bedingungen für die Durchführung von Projekten, die durch diese staatliche Beihilfe und das De-minimis-Programm finanziert werden, klar und präzise zu gestalten, haben wir dem Ministerium für Investitionen und europäische Projekte einige Fragen gestellt. Nachfolgend finden Sie die Antwort der Behörden.
Im Anschluss an Ihre beim Ministerium für Investitionen und europäische Projekte unter der Nr. G2025-73816/25.06.2025 registrierte Anfrage teilen wir Ihnen hiermit die Antwort der spezialisierten Struktur innerhalb des MIPE mit:
1. Fristen zur Überprüfung des KMU-Status
Gemäß den Bestimmungen der GEO Nr. 18/2023 wird die Überprüfung der Einstufung der Antragsteller in die Kategorie KMU von den Partnerkreditinstituten (Banken) durchgeführt, wobei das Ergebnis dieser Überprüfung von MIPE genehmigt und innerhalb von maximal 2 Werktagen an die Begünstigten übermittelt wird.
Im Zusammenhang mit den auf MIPE-Ebene festgestellten Verzögerungen wurde eine Mitteilung herausgegeben Best.-Nr. 1935/26.06.2025, um das Verfahren zu klären – im Übrigen geregelt durch Vertragsklauseln (Art. 2 Absatz (3) und Art. 6 Buchstabe C Absatz 2 des Finanzierungsvertrags).
MIPE hat zahlreiche Schritte gegenüber den Partnerbankinstituten unternommen, um die Überprüfungen hinsichtlich der KMU-Klassifizierung zu beschleunigen und so die festgestellten Verzögerungen auszugleichen.
Die oben genannte Anordnung sowie die Botschaft von Minister Dragoș Pîslaru können unter den folgenden Links eingesehen werden:
- Verordnung 1935/2025 – Ergänzung des Leitfadens zur Digitalisierung des Mittelstands
- Botschaft von Minister Dragoș Pîslaru an die Begünstigten
- Aufzeichnung der Guide-Präsentationssitzung – Facebook MIPE
2. Erlaubte Vorarbeiten
Gemäß Art. 11¹³ der MIPE-Verordnung Nr. 1935/26.06.2025 erfolgt der Abschluss des Finanzierungsvertrages auf Basis der Selbsterklärung zur Einstufung in die Kategorie KMU, wobei die behördliche Überprüfung später erfolgt.
Nach der Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien kann der Begünstigte bereits am nächsten Tag mit der Umsetzung des Projekts beginnen, wobei er das Risiko einer möglichen Kündigung oder Kürzung der Förderung im Falle eines ungünstigen Ergebnisses der KMU-Prüfung übernimmt.
Gemäß der CRI-Anweisung Nr. 4/28.10.2024 beginnt die eigentliche Umsetzung des Projekts am Tag nach der Unterzeichnung des Vertrags durch die letzte unterzeichnende Partei. Die finanzielle Ausführung (d.h. Zahlungen an Lieferanten) kann hingegen erst nach Ablauf der in Art. 6 Buchstabe C Absatz 2 und Art. 2 Absatz 3 des Vertrags vorgesehenen Frist (Frist von 45 Tagen ab Unterzeichnung) erfolgen.
Gemäß Verordnung 1935/2025, Art. 11¹³ und 11¹⁵:
- Zahlungen können nach Ablauf der 45 Tage erfolgen, auch wenn die Mitteilung über den KMU-Status noch nicht vorliegt;
- Ein Antrag auf Übertragung kann jedoch erst nach Erhalt der offiziellen Mitteilung über die Einstufung in die Kategorie KMU gestellt werden.
3. Auswirkungen der Verzögerung auf die Umsetzung
Mit der Verordnung Nr. 1935/26.06.2025 können Begünstigte durch Mitteilung eine Verlängerung der Umsetzungsfrist um maximal 6 Monate beantragen, sofern diese den 31.12.2025 nicht überschreitet.
Um Verzögerungen bei der Überprüfung und Analyse von Überweisungsanträgen zu vermeiden, organisierte MIPE ein Treffen mit den Bankpartnern und verpflichtete sich anschließend, das am Bewertungsprozess beteiligte Personal aufzustocken.

4. Transparenz und Kommunikation mit den Begünstigten
Die gesamte Korrespondenz bezüglich der Umsetzung von PNRR-Projekten erfolgt gemäß MIPE-Anweisung Nr. 4/28.10.2024 ausschließlich über die PNRR-Plattform.
Die Kommunikation zwischen Begünstigtem, CRI und Bankpartnern erfolgt ausschließlich über die Plattform, durch den gesetzlichen Vertreter oder die im Finanzierungsantrag genannte Person.
MIPE beantwortet über die Plattform eingereichte Anfragen, sofern diese Klarstellungen hinsichtlich der Umsetzung erfordern und nicht bereits durch den Vertrag, die Gesetzgebung oder geltende Anweisungen geregelt sind.
Für weitere Erläuterungen können Begünstigte auch die E-Mail-Adresse verwenden: contact.implementarepnrr@mfe.gov.ro.
MIPE stellt den Begünstigten auf der offiziellen Website außerdem zur Verfügung https://mfe.gov.ro, eine Reihe relevanter Dokumente:
- Benutzerhandbuch der Plattform proiecte.pnrr.gov.ro
- PNRR-Handbuch zur visuellen Identität
- Ausführliche Anleitung zur Projektdurchführung (inkl. Musteranlagen)
- Liste häufig gestellter Fragen und Antworten (FAQ)
Kommunikationsteam des Ministeriums für Investitionen und europäische Projekte
Lesen Sie weiter über Weiße Kunst und: Zuschüsse für die Digitalisierung von KMU-Aktivitäten

