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Einheiten in der verarbeitenden Industrie für Mühlenprodukte, Brot und Backwaren, gegen die im Dezember 2019 von der ANSVSA eine Geldstrafe verhängt wurde

Im Dezember 2019 führten die Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelsicherheitsdirektionen des Kreises sowie die Stadt Bukarest 8.946 Kontrollen in den Einheiten der Agrar- und Lebensmittelindustrie durch, die Tätigkeiten in folgenden Bereichen ausüben: Herstellung von Mahlprodukten, Brot- und Backwaren, andere Lebensmittelprodukte, Erfrischungsgetränke und alkoholische Getränke sowie Lagereinheiten – Lebensmittel, Samen, Gemüse und Obst.

Die Kontrollen wurden auf nationaler Ebene durchgeführt und betrafen Aspekte der Registrierungs-, Genehmigungs- und Betriebsbedingungen der Einheiten, der Wartung und Hygiene der Räume, in denen Lebensmittelprodukte gehandhabt und verarbeitet werden, sowie der Räume zur Lagerung von Rohstoffen und Fertigprodukten , Einhaltung der Anforderungen der Rückverfolgbarkeit sowie der Anforderungen an die Kennzeichnung, Schädlingsbekämpfung, Dokumentation von Dokumenten und Informationen zum HACCP-System.

Aufgrund der festgestellten Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die Bestimmungen der Lebensmittelgesetzgebung wurden Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel ergriffen und Vertragsstrafen in Höhe von 117 Geldstrafen in Höhe von insgesamt 530.400 Lei verhängt.

Bei den durchgeführten Kontrollen wurden eine Reihe von Nichtkonformitäten festgestellt, darunter folgende:
- Durchführung von Tätigkeiten zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung von Lebensmitteln in nicht registrierten und/oder nicht zugelassenen Sanitär- und Veterinäreinheiten;
- Versäumnis, die Produktions-, Verpackungs-, Lager- und Verkaufsbereiche unter angemessenen hygienischen Bedingungen zu halten;
- Versäumnis, die Temperaturen in Produktions- und Lagerbereichen sicherzustellen oder aufzuzeichnen;
- Mangel oder Nichteinhaltung von Selbstkontrollprogrammen;
- der Umgang mit einigen Rohstoffen und Lebensmitteln unter ungeeigneten Hygienebedingungen;
- Nichteinhaltung der persönlichen Hygienevorschriften (fehlende Schutzausrüstung);
– falsche Kennzeichnung oder mangelnde Rückverfolgbarkeit einiger Rohstoffe oder Lebensmittelprodukte.

Außerdem wurden im Rahmen der in den Einheiten der Agrar- und Lebensmittelindustrie durchgeführten Kontrollen Proben für das Labor gemäß den Verfahren und dem Überwachungs- und Kontrollprogramm entnommen, um das Vorhandensein und die Einbeziehung einiger Parameter in Bezug auf Pestizide, Kontaminanten, Zusatzstoffe und Verbote zu verfolgen Stoffe innerhalb der zulässigen Höchstwerte in Lebensmitteln sowie Hygienetests, die zur Analyse des Hygienegrades erforderlich sind, Proben, die zur Analyse an die beauftragten Labore geschickt werden.

Pressemitteilung – Dokumentarischer Kommunikations- und Logistikdienst

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