Die Verpflichtung der Wirtschaftssubjekte, ab dem 1. Juni 2018 für große und mittlere Unternehmen bzw. ab dem 1. August für kleine Unternehmen Registrierkassen mit elektronischem Journal einzuführen, wurde laut einer am Donnerstag, Mai, erlassenen Notverordnung um drei Monate verschoben 24.
Die Regierung hat beschlossen, die Fristen für die Einführung neuer Registrierkassen auf zu verschieben 1 September 2018, bei Wirtschaftsteilnehmern mit dem Status eines großen oder mittleren Steuerzahlers und bis zu November 1 2018, bei Wirtschaftsteilnehmern mit dem Status kleiner Steuerpflichtiger.
Für den Handel ist die Entscheidung zu begrüßen, da die ursprünglichen Fristen „nicht einzuhalten“ seien, wie es heißt. Bisher war in Rumänien kein Unternehmen berechtigt, Registrierkassen mit elektronischem Journal zu verkaufen. Darüber hinaus verlangt das Registrierkassengesetz, dass alle Wirtschaftsteilnehmer in Rumänien über Registrierkassen mit einem ANAF-Server verbunden sind.
Der Zweck des normativen Gesetzes besteht darin, dass die Steuerbehörde durch das neue System die Wirtschaftstätigkeit effektiver überwachen und gleichzeitig die Steuerhinterziehung eindämmen kann, aber selbst in dieser Hinsicht sind die Dinge noch nicht bereit, da die ANAF noch nicht bereit ist notwendige Server und IT-Infrastruktur für die Erhebung der von den Steuerzahlern bereitgestellten Daten.

