Kleinstunternehmen und KMU im Bereich Back-, Konditorei- und Mehlprodukte können eine nicht rückzahlbare Finanzierung für die Digitalisierung erhalten, unter anderem für den Kauf von elektronischen Signaturen, elektronischer Archivierung oder Cybersicherheitsdiensten. Die Maßnahme wird durch HG Nr. festgelegt. 677/2020 über die Genehmigung des Nationalen Programms zur Digitalisierung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen, finanziert im Rahmen des Operationellen Programms Wettbewerbsfähigkeit 2014–2020.
Der Regierungsbeschluss über die Genehmigung des Nationalen Programms zur Digitalisierung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen, das im Rahmen des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit“ 2014–2020 finanziert wird, kann eingesehen werdenă HIER
Warum die Digitalisierung des Mittelstands?
Laut Begründungsvermerk des GD Nr. Gemäß der Verordnung Nr. 677/2020 sind in Rumänien die Gesamtausgaben kleiner und mittlerer Unternehmen für Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnologie zehnmal niedriger als in westeuropäischen Staaten. Die durch die COVID-10-Pandemie verursachte Krise hat mehr denn je dazu geführt, dass die Bedeutung der Digitalisierung für die Wirtschaft im Allgemeinen und die Unternehmen im Besonderen allgemein anerkannt wird, da sie Effizienz in Geschäfts-, Produktions- und Marketing- und Vertriebsprozessen bringt. In diesem Zusammenhang sind die positiven Auswirkungen der Digitalisierung von Unternehmen deutlich sichtbar: Etwa 19 % der Unternehmen, die die Digitalisierung eingeführt haben, steigerten sowohl ihren Wettbewerbsvorteil als auch ihr Kundenportfolio, während die Anzahl der Mitarbeiter relativ konstant blieb. Für KMU führt die Digitalisierung zu einer wichtigen Weiterentwicklung des E-Commerce, einer Steigerung des Handels und kann neue Geschäftsmöglichkeiten auf dem lokalen und internationalen Markt schaffen.
Wie wir Fördermittel für die Digitalisierung erhalten
Durch das Nationale Programm zur Digitalisierung von Kleinstunternehmen und KMU werden in Höhe von 150 Millionen Euro nicht rückzahlbare Finanzierungen auch an Unternehmen gewährt, die NICHT im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT&K) tätig sind. Der Umsetzungszeitraum des Nationalen Programms zur Digitalisierung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen läuft bis zum 31. Dezember 2023.
KMU können europäische Mittel nicht direkt beim Ministerium für europäische Fonds beantragen, sondern das Geld wird zunächst von den regionalen Entwicklungsagenturen (ADR) für jede der acht Entwicklungsregionen Rumäniens angefordert. Diese ADRs werden Unterverwalter der De-minimis-Beihilferegelung für KMU sein. Erst dann werden diese ADRs eigene Ausschreibungen starten und Unternehmen dazu auffordern, sich zu registrieren, um die Fördermittel in Höhe von jeweils 8-30.000 Euro erhalten zu können. KMU-Unternehmer, die sich für die im Rahmen des Programms verfügbaren Beträge zwischen 100.000 und 30.000 Euro entscheiden, müssen die Ankündigungen der ADRs, denen sie angehören (abhängig von ihrem Landkreis), beachten und sich im Zweifelsfall an diese ADRs wenden
Hier sind die ADRs mit den Bezirken des Arrondissements und den ihnen zugewiesenen Budgets (wo sich auch die Kontaktdaten befinden):
ADR Nord Est (Kreise Bacău, Botoșani, Iași, Neamț, Suceava und Vaslui): 15.759.000 Euro.
ADR 2 Südosten (Bezirke Brăila, Buzău, Constanța, Galati, Tulcea, Vrancea): 13.374.000 Euro.
ADR 3 Süd-Muntenia (Argeș, Prahova, Dâmbovița, Teleorman, Giurgiu, Ialomița und Călărași): 14.166.000 Euro.
ADR 4 Süd- West-Oltenien (Dolj, Gorj, Mehedinți, Olt und Vâlcea): 10.773.000 Euro.
ADR 5 West (Timiș, Arad, Caraș-Severin und Hunedoara): 10.593.000 Euro
ADR 6 Nordwesten (Bihor, Bistrița-Năsăud, Cluj, Maramureș, Satu Mare, Sălaj): 12.897.000 Euro.
ADR 7-Zentrum (Alba, Brașov, Covasna, Harghita, Mureș und Sibiu): 12.438.000 Euro.
ADR 8 Bukarest-Ilfov (Stadt Bukarest und Kreis Ilfov): 10.000.000 Euro.
Förderfähige Aktivitäten im Rahmen des Nationalen Digitalisierungsprogramms
Im Beschluss über die Genehmigung des Nationalen Programms zur Digitalisierung von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, das im Rahmen des operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit“ 2014–2020 finanziert wird, werden die förderfähigen Aktivitäten von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen festgelegt. mit Ausnahme derjenigen, deren Hauptgegenstand die IKT-Tätigkeit ebenfalls ist, gehören zu der Art:
1. Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kauf von IKT-Hardware und anderen zugehörigen Geräten und Ausrüstungen (einschließlich Installations-, Konfigurations- und Inbetriebnahmekosten), die aus Sicht der Projektumsetzung gerechtfertigt sind. Ausgenommen sind Möbelstücke, die nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb der im Rahmen des Projekts umgesetzten IT-Produkte/Anwendungen stehen;
2. Aktivitäten im Zusammenhang mit der Realisierung des LAN-Netzwerks, das für die Umsetzung des Projekts erforderlich ist;
3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb und/oder der Entwicklung und/oder Anpassung der für die Projektdurchführung erforderlichen Softwareanwendungen/Lizenzen, der Konfiguration und Implementierung von Datenbanken, der Migration und Integration verschiedener bestehender Datenstrukturen, einschließlich Softwareautomatisierungslösungen vom Typ RPA;
4. Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kauf einer Unternehmenspräsentationswebsite, einschließlich Domainkauf und Serverhosting;
5. Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kauf eines neuen „.ro“-Domainnamens direkt vom nationalen Anbieter von „.ro“-Domains;
6. Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kauf der elektronischen Signaturlösung;
7. Aktivitäten zur Konvertierung von Archiven von analogen Archiven/Dateien/Papier in indexierbare digitale Archive;
8. Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kauf spezifischer IT-Anwendungen für Menschen mit Behinderungen;
9. Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf von IT-Lösungen für den elektronischen Handel;
10. Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kauf von Cloud- und SaaS-Diensten;
11 Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kauf von Hosting-Diensten, einschließlich aller Arten von Hosting-Diensten (außer Reseller-Paketen)
12. Aktivitäten im Zusammenhang mit der Beschaffung von Dienstleistungen zur Stärkung der Cybersicherheit für Software / Hosting / Netzwerke.
13 Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Akquisition von Beratungsleistungen für die Erstellung der Dokumentation, die für die Vorbereitung des zur Finanzierung vorgeschlagenen Projekts und/oder Projektmanagements erforderlich ist (einschließlich der Erstellung der für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Dokumentation);
14 Aktivitäten im Zusammenhang mit der Schulung des Personals, das die implementierten/gekauften Produkte verwenden wird, und des Personals, das für die Wartung zuständig ist;
15. Beschaffungsaktivitäten für Zwischen-/Endprüfungsdienstleistungen gemäß den nationalen und technischen Vorschriften unter dem Gesichtspunkt der Übereinstimmung des Projektergebnisses mit dem Finanzierungsantrag und den POC-Zielen.
VORSICHTIG! Welche Müllerei- und Lebensmittelaktivitäten sind von der Förderung ausgeschlossen?
Auf der Liste der CAEN-Codes sind Teile der Tätigkeiten im Bereich Mahlen, Landwirtschaft oder Herstellung von Süßwaren von der Finanzierung ausgeschlossen:
011 Anbau nicht dauerhafter Pflanzen
012 Anbau von Pflanzen aus Dauerkulturen
013 Anbau von Pflanzen zur Vermehrung
014 Tierhaltung
015 Tätigkeiten in Mischbetrieben (Pflanzenkultur kombiniert mit Tierhaltung)
016 Nebentätigkeiten in der Landwirtschaft und Nacherntetätigkeiten
103 Verarbeitung und Konservierung von Obst und Gemüse
104 Herstellung pflanzlicher und tierischer Öle und Fette
105 Herstellung von Milchprodukten
106 Herstellung von Mahlprodukten, Stärke und Stärkeprodukten
1081 Zuckerherstellung
1082 Herstellung von Kakaoprodukten, Schokolade und Zuckerprodukten
1083 Verarbeitung von Tee und Kaffee
1084 Herstellung von Gewürzen und Zutaten

