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Staatshilfe von über 200 Millionen Euro für KMU – von der Europäischen Kommission genehmigt

Die Europäische Kommission genehmigte a Rumänisches Schema Wert 216 Millionen Euro (1,043 Milliarden RON) zur Unterstützung betroffener kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Pandemie vom Coronavirus. Etwa 207 Millionen Euro (1 Milliarde RON) des Gesamtbetrags der Unterstützung werden in Form von bereitgestellt Garantien für Factoring-Produkte (mit Berufung gegen den Verkäufer) und wird etwa 9 Mio. EUR (43 Mio. RON) betragen direkte Zuschüsse zur Deckung von Provisionen im Zusammenhang mit garantierten Factoring-Produkten.

Der Zweck der Maßnahme soll KMU bei der Bewältigung des Liquiditätsengpasses helfen, mit dem sie konfrontiert sind wegen der Coronavirus-Pandemie und sicherzustellen, dass sie über diversifizierte Finanzierungskanäle verfügen.

Einzelheiten, die für zukünftige Begünstigte von Interesse sind

Im Rahmen der Maßnahme sind nur Factoring-Produkte förderfähig, die zwischen dem 26. August 2020 und dem 30. Juni 2021 ausgegeben wurden.

Soweit es mich betrifft Garantien für Factoring-Produkte:
• Die Garantie kann 50 % der Factoring-Produkte nicht überschreiten
• Das garantierte Factoring-Produkt hat eine anfängliche Gültigkeitsdauer von 12 Monaten, die bis zu einer Höchstdauer von 48 Monaten verlängert werden kann, jedoch ohne Ermessensspielraum seitens der gewährenden Behörde.

Soweit es mich betrifft Bei direkten Zuschüssen wird der Höchstbetrag nicht überschritten:
• 100 EUR pro Begünstigten, der im Bereich der Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte tätig ist
• 120 EUR pro Begünstigten, der im Fischerei- und Aquakultursektor tätig ist
• 800 EUR pro Begünstigten, der in allen anderen Sektoren tätig ist.

Sowohl Bürgschaften als auch Direktzuschüsse werden über Finanzintermediäre abgewickelt und es sind daher Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Hilfe vollständig an die Endbegünstigten weitergegeben wird.

Die Regelung wurde gemäß genehmigt Vorübergehender Rahmen für staatliche Beihilfen, sich daran halten. Die Kommission kam zu diesem Schluss Die Regelung ist notwendig, angemessen und verhältnismäßig um eine schwerwiegende Störung der rumänischen Wirtschaft zu beheben.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und anderen Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie sind verfügbar hier.

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