• Teilmaßnahme 4.2 wird ab Oktober aktiv. Die Agentur zur Finanzierung ländlicher Investitionen (AFIR) gab den Start der ersten Sitzung des Jahres 8 für die Einreichung von Förderanträgen für Teilmaßnahme 2021 „Förderung von Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ bekannt Produkte“, durch das Programm Nationaler Plan für ländliche Entwicklung 7 – 2022 (PNDR 2021).
Teilmaßnahme 4.2: Verfügbare Mittel in Höhe von 182.777.722 Euro
Die zur Verfügung stehenden Mittel betragen 182.777.722 Euro, aufgeteilt in zwei Komponenten:
– Förderung von Modernisierungsinvestitionen in der Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte – 143.611.067 Euro;
– Unterstützung für Neuinvestitionen, Erweiterung und Modernisierung in der Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte für Eiweißpflanzen – 39.166.655 Euro
Wer sind geeignete Bewerber?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Genossenschaften, Erzeugergemeinschaften und Organisationen, die materielle und immaterielle Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte tätigen.
Der Satz der nicht rückzahlbaren öffentlichen Unterstützung beträgt 50 % der gesamten förderfähigen Ausgaben für KMU und Vereinsformen und 40 % für andere Unternehmen und darf je nach Unternehmenstyp den unten genannten Schwellenwert nicht überschreiten:
• für Kleinst- und Kleinunternehmen:
800.000 Euro/Projekt für die im Formular zulässigen Neuinvestitionen
600.000 Euro/Projekt für die anderen Investitionen;
• für mittelständische Unternehmen:
1.200.000 Euro/Projekt für die im Formular zulässigen Neuinvestitionen
1.000.000 Euro/Projekt für die anderen Investitionen
• für andere Unternehmen und Vereinsformen:
1.500.000 Euro für die im Formular zulässigen Neuinvestitionen
1.200.000 Euro für sonstige Investitionen
Die Bäckerei wartet noch
Durch Teilmaßnahme 4.2 wird nur die Primärverarbeitung von Getreide (Lagerung und deren Verarbeitung) finanziert, die Bäckerei wird Gegenstand einer staatlichen Beihilferegelung sein, die nach der Genehmigung des Nationalen Strategieprogramms (PNS) durch die Europäische Kommission entwickelt wird. heißt es in einer Pressemitteilung von ROMPAN.
Förderfähige Aktivitäten gemäß Teilmaßnahme 4.2
Durch die gemäß Teilmaßnahme 4.2 förderfähigen Aktivitäten können europäische Fördermittel für Investitionen in die Sammlung von Rohstoffen, die Lagerung von Rohstoffen oder Fertigprodukten, deren Vermarktung (zum Beispiel: Etikettierung, Verpackung) sowie Investitionen für die Vermarktung von Produkten erhalten werden nur als sekundärer Bestandteil des Projekts. Es besteht auch die Möglichkeit, den Ausbau und die Modernisierung lokaler Netzwerke für Sammlung, Annahme, Lagerung, Konditionierung, Sortierung und Verpackung, Vermarktungskapazitäten (sekundäre Komponente) sowie die Verbesserung der internen Qualitätskontrolle und Einhaltung der neuen Standards zu finanzieren Europäische Gesetzgebung für die Verarbeitung und Vermarktung von Agrarlebensmitteln.
Teilmaßnahme 4.2 finanziert die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Ebenfalls förderfähig im Rahmen der Teilmaßnahme 4.2 ist die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Sonne, Wind, Biomasse-Energierückgewinnung, Geothermie) und mit Hilfe von Wärmepumpen erzeugter Energie innerhalb der Einheit, in der eine durch die Teilmaßnahme 4.2 finanzierte Tätigkeit durchgeführt wird ausschließlich für den Eigenverbrauch, nur als sekundärer Bestandteil des Projekts. Weitere Informationen zu www. afir.info – Leitfaden für Bewerber und zugehörige Anhänge.

