- Das Anmeldeformular ist ab dem 29. Juni aktiv
- Es bleibt 22 Kalendertage ab Anmeldebeginn bis DIENSTAG, 20. JULI 2021, 20.00 Uhr geöffnet, mit der Möglichkeit, den Anmeldezeitraum zu verlängern.
- Am 19. Juli wurde die Anmeldefrist um eine weitere Woche verlängert. Details siehe hier
Das Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus startet die Ausschreibung für staatliche Hilfsprojekte für die HORECA-Branche, die auf der Grundlage der Dringlichkeitsverordnung Nr. 224/2020 über einige Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen im Bereich Tourismus, Gemeinschaftsverpflegung und Veranstaltungsorganisation, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beeinträchtigt wurde, mit späteren Änderungen und Ergänzungen. Das elektronische Anmeldeformular für die zweite Anmeldestufe ist über den Link aktiv granturi.imm.gov.ro, Heute starten, DIENSTAG, 29. JUNI 2021, 10.00 Uhr. Das Anmeldeformular bleibt 22 Kalendertage ab Anmeldebeginn bis DIENSTAG, 20. JULI 2021, 20.00 Uhr aktiv, mit der Möglichkeit, den Anmeldezeitraum zu verlängern. Sie können das offizielle Dokument lesen HIER
Die Reihenfolge, in der sich potenzielle Begünstigte des Systems anmelden, ist nicht relevant
Der bei der Umsetzung der staatlichen Beihilferegelung verwendete Wechselkurs ist der Wechselkurs der rumänischen Nationalbank: 1 EURO = 4.9260 RON. Die Reihenfolge, in der sich potenzielle Begünstigte des Systems anmelden, ist nicht relevant. Das System basiert nicht auf dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Der gesamte zugewiesene Betrag wird anteilig auf alle berechtigten Begünstigten aufgeteilt. Antragsteller, die bereits ihr Profil, ihren Benutzer und ihr Passwort innerhalb der Plattform erstellt haben, um eine staatliche Beihilfe auf der Grundlage der GEO-Nr. 130/2020 über einige Maßnahmen zur Gewährung finanzieller Unterstützung aus externen, nicht rückzahlbaren Mitteln im Zusammenhang mit dem Operationellen Programm „Wettbewerbsfähigkeit 2014–2020“ im Kontext der durch COVID-19 verursachten Krise sowie andere Maßnahmen im Bereich der europäischen Fonds , mit späteren Änderungen und Ergänzungen, können dieses Profil im Rahmen des HoReCa-Programms verwenden.
Tutorial zum elektronischen Antrag auf staatliche Beihilfen
Das Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus (MEAT) hat auf der Website der Institution zur Unterstützung potenzieller Begünstigter ein Tutorial zum elektronischen Antrag im Zusammenhang mit der staatlichen Beihilferegelung für Unternehmen in der HoReCa-Branche veröffentlicht, die unter der GEO-Nr. 224/2020, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.
Den Link finden Sie HIER
VORSICHTIG! Es ist sehr wichtig, im Antrag die Herkunft des Umsatzes für die Jahre 2019 und 2020 anzugeben, aufgeschlüsselt nach CAEN-Codes/Unternehmensaktivitäten, unabhängig davon, ob diese für die Beihilferegelung in Frage kommen oder nicht. Der Gesamtumsatz mit anrechenbaren und nicht anrechenbaren CAEN-Codes muss dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Umsatz entsprechen. Eine falsche Eingabe von Werten kann zur Ablehnung des Antrags führen!
Begünstigte, die Anspruch auf HoReCa-Beihilfe haben – CAEN-Codes
Zuschüsse werden auf der Grundlage eines Finanzierungsvertrags gewährt, der mit den folgenden Kategorien von Begünstigten geschlossen wird: Unternehmen, die von Reisebüros gemäß den CAEN Rev. 2-Codes 7911, 7912, 7990 genehmigte Tätigkeiten durchführen, Unternehmen, die von touristischen Empfangseinrichtungen genehmigte Tätigkeiten mit Beherbergungsfunktionen durchführen gemäß CAEN Rev 2-Codes 5510, 5520, 5530, 5590, Unternehmen, die genehmigte Aktivitäten von Lebensmittelstrukturen/-einheiten durchführen, gemäß CAEN Rev 2-Codes 5610, 5621, 5629, 5630, Unternehmen, die autorisierte Aktivitäten zur Organisation von Veranstaltungen gemäß CAEN durchführen Code Rev 2 8230, sowie Unternehmen, die gemäß CAEN-Code Rev 2 7990 zugelassene Tätigkeiten als Reiseführer ausüben, Unternehmen, die auf dem Gebiet Rumäniens für Steuerzwecke registriert/registriert sind.
Weitere Einzelheiten zu dieser staatlichen Beihilferegelung für HoReCa-Unternehmer finden Sie im Artikel „Das Verfahren zur Umsetzung der staatlichen Beihilferegelung für HoReCa wurde im Amtsblatt veröffentlicht.“

