• Ab dem 1. Januar gilt die Verpflichtung, auf dem Etikett die Herkunft von Nüssen und Trockenfrüchten wie Mandeln und Pistazien anzugeben. Die EU-Verordnung will somit Transparenz gewährleisten und Verbraucher und Hersteller gleichermaßen schützen.
Mit Beginn des Jahres 2025 tritt die EU-Verordnung zur Pflicht zur Herkunftsangabe von Nüssen und Trockenfrüchten wie Mandeln, Haselnüssen, Pistazien oder getrockneten Feigen offiziell in Kraft und bringt damit mehr Transparenz in einen Sektor, der für die Branche immer wichtiger wird Lebensmittelindustrie.
Nationaler Verband der italienischen Agrarproduzenten, Coldiretti, begrüßt das Inkrafttreten der Verordnung der Europäischen Union, die für den Sektor gilt, der im Jahr 2023 einen Verbrauch von 115 Millionen Kilogramm im Wert von 1,1 Milliarden Euro verzeichnete. Die Maßnahme ergänzt eine bestehende Nussverordnung und erfolgt inmitten eines starken Wachstums, das sowohl durch die Weihnachtsfeiertage als auch durch zunehmende Gesundheitstrends angetrieben wird.

Laut einer Analyse von Coldiretti auf Basis von Agenturdaten Ismea-NielsenIm Jahr 2023 gab es auf Familienebene einen Trockenfruchtverbrauch von 115 Millionen Kilogramm, und unter Berücksichtigung der Verwendung in der Süßwarenindustrie auf italienischem Gebiet steigt die Gesamtmenge auf fast 640 Millionen Kilogramm.
Mandeln, Haselnüsse und Pistazien sind keine saisonalen Lebensmittel mehr, sondern eine tägliche Wahl, die durch den Fokus auf eine gesunde, nährstoffreiche Ernährung bestimmt wird. Die Weihnachtszeit ist nach wie vor die wichtigste Konsumzeit, doch auch im Rest des Jahres zeigen die Zahlen eine Veränderung der Essgewohnheiten.
Was sieht die Verordnung zu Trockenfrüchten vor?
Die neuen Vorschriften, die für mehr Transparenz für Verbraucher sorgen sollen, sehen vor, dass die Herkunft von Nüssen oder Trockenfrüchten deutlich auf der Verpackung oder dem Etikett angegeben werden muss, und zwar besser sichtbar als dort, wo sie verpackt wurden. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Produkte der IV-Reihe (zu der frisch verpacktes, verzehrfertiges Obst und Gemüse gehört), darunter unkultivierte Pilze, Safran und Kapern, und stärkt so das Recht des Verbrauchers, die Herkunft der Lebensmittel zu kennen. Die Herkunft von Trockenfrüchten, die in verarbeiteten Produkten wie Cremes und Kuchen verwendet werden, bleibt jedoch im Ermessen der Hersteller.

Eines der Hauptziele dieser Verordnung besteht darin, der Täuschung des Verbrauchers durch importierte Produkte entgegenzuwirken, die angeblich italienischen Ursprungs sind, aber häufig nicht den strengen europäischen Vorschriften für den Einsatz von Pestiziden entsprechen und möglicherweise Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten Substanzen.
Kurzum: Die neuen gesetzlichen Bestimmungen stellen einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Transparenz in der Lebensmittelbranche dar. Mit einer klaren Kennzeichnung können Verbraucher eine fundierte Entscheidung treffen und sich für zertifizierte Qualität und Herkunft entscheiden. Gleichzeitig schützt diese Maßnahme die Produzenten, die oft Opfer eines Systems sind, das die sogenannte Italianisierung von Fremdprodukten durch minimale Bearbeitung.
Artikelquellen: UE: Scatta l'obbligo dell'etichetta d'origine per la frutta secca; Verbrauchsmaterialien: obligatorische Kennzeichnung auf Mandorle, Nocciole und Pistazie.
Artikel geschrieben von Gabriela Dan, Chefredakteurin Arta Albă
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