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ANSVSA überprüft die Orte, an denen Cozonacs verkauft werden

Inspektoren der Nationalen Behörde für Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelsicherheit (ANSVSA) und der Nationalen Behörde für Verbraucherschutz (ANPC) haben vor den Osterferien die Kontrollen vor Ort intensiviert. Ins Visier genommen werden Einheiten, die im Lebensmittelsektor tätig sind, egal ob es um den Verkauf von Kuchen, Eiern oder Lammfleisch geht.

Auch Konditoreien, Konditoreien oder Süßwaren-Konditorei-Labore werden von Inspektoren überprüft

Die Kontrollen zielen darauf ab, die Einhaltung der veterinärmedizinischen Hygienebedingungen und der Lebensmittelsicherheit in allen Agrarlebensmittelmärkten, Schlachthöfen und Schlachtzentren mit vorübergehender Tätigkeit, Fleischzerlegungseinheiten, Verarbeitungs- und Lagereinheiten für tierische und nichttierische Lebensmittel sowie in Verkaufseinheiten zu überprüfen Einzelhandel (Konditoreien, Konditoreien, Süßwaren-/Konditoreienlabore, aber auch Lebensmittelhändler, Metzger, öffentliche Catering-Einrichtungen, Pizzerien, Kantinen, Catering-Einrichtungen, Touristenherbergen, Hyper-/Supermarkteinheiten, Lebensmittelgeschäfte usw.), übermitteln die ANSVSA-Vertreter.

Wo Kuchen, Kekse oder andere Backwaren verkauft werden

Jede Bezirksdirektion der DSVSA hat für den Zeitraum bis zum 1. Mai 2021 ein Arbeitsprogramm erstellt. „auf deren Grundlage die Tierärzte und Fachinspektoren Kontrollen und Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der veterinärmedizinischen Hygienebedingungen und der Lebensmittelsicherheit in den Zielen durchführen, die der veterinärmedizinischen Kontrolle und der Lebensmittelsicherheit unterliegen.“, heißt es in der Pressemitteilung der DSVSA. Für die Vermarktung von Fleisch, Fisch und Milch gelten zwar besondere Bedingungen, „Andere traditionelle Lebensmittel: Muffins, Kuchen, Backwaren, Gemüse der Saison usw. Sie können in vorbereiteten und registrierten oder zugelassenen sanitär-veterinärmedizinischen Räumlichkeiten unter der Aufsicht des Fachpersonals des DSVSA des Kreises bzw. der Stadt Bukarest vermarktet werden., betont ANSVSA.

Strafen

Wenn bei den Veterinärhygienekontrollen festgestellt wird, dass die Veterinärhygiene- und Lebensmittelsicherheitsbedingungen nicht eingehalten werden, werden die Inspektoren der DSVSA je nach Schwere der festgestellten Abweichungen die Tätigkeit der jeweiligen Einheit einstellen, bis alle Mängel behoben sind Sie werden Sanktionen bei Verstößen verhängen, Lebensmittel, die eine Gefahr für die Gesundheit der Bürger darstellen könnten, offiziell zurückhalten und sie an Neutralisierungseinheiten weiterleiten.

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